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178 CH-BL

§ 28 Anwaltsgesetz Basel-Landschaft - Beschwerde

Berufsregeln, Aufsicht und Disziplinarrecht
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§ 28 Anwaltsgesetz Basel-Landschaft · Beschwerde

1. Gegen Endentscheide der Anwaltsaufsichtskommission, deren Ausschuss und deren Präsidium kann innert 10 Tagen beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Beschwerde erhoben werden.

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