178.112
CH-BL
§ 6 Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte - Berechnungsmodus
Berechnung nach Streitwert
§ 6 Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte · Berechnungsmodus
1. Bei der Berechnung des Honorars nach dem Streitwert setzt sich dieses aus dem Grundhonorar und allfälligen Zuschlägen zusammen.