Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
178.112 CH-BL

§ 6 Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte - Berechnungsmodus

Berechnung nach Streitwert
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§ 6 Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte · Berechnungsmodus

1. Bei der Berechnung des Honorars nach dem Streitwert setzt sich dieses aus dem Grundhonorar und allfälligen Zuschlägen zusammen.

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