178.112
CH-BL
§ 5 Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte - Betreibungsrechtliche Verfahren
Berechnung nach Zeitaufwand
§ 5 Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte · Betreibungsrechtliche Verfahren
1. Im Verfahren betreffend Aufhebung des Rechtsstillstands, Rechtsöffnung, Bewilligung des Rechtsvorschlags, Aufhebung oder Einstellung der Betreibung, Konkurseröffnung oder Nachlassvertrag wird das Honorar nach dem Zeitaufwand (§ 3 ff.) berechnet, wobei ein Zuschlag von bis zu 2½ % des Streitwerts bzw. Interessewerts angewendet werden kann.