Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
178.112 CH-BL

§ 1 Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte

Geltungsbereich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte

1. Diese Tarifordnung ist anwendbar für die Berechnung der Parteientschädigung durch die richterlichen Behörden und Verwaltungsbehörden des Kantons für die zur berufsmässigen Vertretung befugten Anwältinnen und Anwälte.

Geltungsbereich § 2 Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →