178.111
CH-BL
§ 4 Reglement über die Anwaltsprüfung und die Erteilung des Anwaltspatentes (Anwaltsprüfungsreglement) - Organisation der Prüfung
§ 4 Anwaltsprüfungsreglement · Organisation der Prüfung
1. Das Präsidium der Anwaltsprüfungskommission legt 1 Monat vor Beginn der 1. Prüfung die Prüfungstermine fest und bestimmt die Prüfungsfächer gemäss den Vorgaben von § 5 Abs. 1, 3 und 7 sowie einerseits die prüfenden Mitglieder und andererseits die beobachtenden und protokollierenden Mitglieder der Anwaltsprüfungskommission.