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178.111 CH-BL

§ 3 Reglement über die Anwaltsprüfung und die Erteilung des Anwaltspatentes (Anwaltsprüfungsreglement) - Fächer der Prüfung

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§ 3 Anwaltsprüfungsreglement · Fächer der Prüfung

1. Prüfungsfächer sind eidgenössisches und basellandschaftliches Privatrecht, Strafrecht, öffentliches Recht, namentlich Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht, Zivilprozess-, Strafprozess- und öffentliches Prozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie das für die Schweiz gültige internationale Recht (wie z. B. die EMRK, die sektoriellen Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, das WTO-Recht, das Lugano-Übereinkommen, das Haager Kindesschutzabkommen und dgl. sowie das CISG).

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