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178.111 CH-BL

§ 2 Reglement über die Anwaltsprüfung und die Erteilung des Anwaltspatentes (Anwaltsprüfungsreglement) - Anmeldung zur Anwaltsprüfung

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§ 2 Anwaltsprüfungsreglement · Anmeldung zur Anwaltsprüfung

1. Die Anmeldung für die im ersten Halbjahr stattfindenden Prüfungen hat bis 30. November des Vorjahres, für die im zweiten Halbjahr stattfindenden Prüfungen bis 31. Mai des laufenden Jahres an das Kantonsgericht, z.H. der Anwaltsprüfungskommission zu erfolgen. Der Anmeldung sind die Unterlagen, aus welchen sich die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen von § 7 AnwG ergibt, beizulegen.

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