178.111
CH-BL
§ 11 Reglement über die Anwaltsprüfung und die Erteilung des Anwaltspatentes (Anwaltsprüfungsreglement) - Aufhebung früheren Rechts
§ 11 Anwaltsprüfungsreglement · Aufhebung früheren Rechts
1. Das Reglement vom 27. Mai 1997 über die Advokaturprüfung, die Erteilung des Fähigkeitsausweises und die Zulassung zur Advokatur wird aufgehoben.