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178.111 CH-BL

§ 11 Reglement über die Anwaltsprüfung und die Erteilung des Anwaltspatentes (Anwaltsprüfungsreglement) - Aufhebung früheren Rechts

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§ 11 Anwaltsprüfungsreglement · Aufhebung früheren Rechts

1. Das Reglement vom 27. Mai 1997 über die Advokaturprüfung, die Erteilung des Fähigkeitsausweises und die Zulassung zur Advokatur wird aufgehoben.

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