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178.11 CH-BL

§ 5 Verordnung über die Gebühren zum Anwaltsgesetz - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 5 Verordnung über die Gebühren zum Anwaltsgesetz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 14. Dezember 1993 über die Gebühren zum Advokaturgesetz wird aufgehoben.

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