178.11
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Gebühren zum Anwaltsgesetz - Aufhebung bisherigen Rechts
§ 5 Verordnung über die Gebühren zum Anwaltsgesetz · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung vom 14. Dezember 1993 über die Gebühren zum Advokaturgesetz wird aufgehoben.