178.11
CH-BL
§ 4 Verordnung über die Gebühren zum Anwaltsgesetz - Disziplinarverfahren
§ 4 Verordnung über die Gebühren zum Anwaltsgesetz · Disziplinarverfahren
1. In Disziplinarangelegenheiten beträgt die Gebühr CHF 300 bis CHF 5'000.
2. Bei mutwilligen oder offensichtlich unbegründeten Anzeigen kann den Anzeigenden eine Gebühr bis CHF 2'500 auferlegt werden.