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178.11 CH-BL

§ 4 Verordnung über die Gebühren zum Anwaltsgesetz - Disziplinarverfahren

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§ 4 Verordnung über die Gebühren zum Anwaltsgesetz · Disziplinarverfahren

1. In Disziplinarangelegenheiten beträgt die Gebühr CHF 300 bis CHF 5'000.

2. Bei mutwilligen oder offensichtlich unbegründeten Anzeigen kann den Anzeigenden eine Gebühr bis CHF 2'500 auferlegt werden.

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