178.11
CH-BL
§ 2a Verordnung über die Gebühren zum Anwaltsgesetz - Eignungsprüfung und Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten
§ 2a Verordnung über die Gebühren zum Anwaltsgesetz · Eignungsprüfung und Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten
1. Die Gebühr für die Eignungsprüfung beträgt CHF 1'000 bis CHF 2'000 und wird nach der Zulassung zur Eignungsprüfung durch das Präsidium der Anwaltsprüfungskommission festgelegt.
2. Die Gebühr für das Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten beträgt CHF 500 bis CHF 1'000 und wird nach der Anmeldung durch das Präsidium der Anwaltsprüfungskommission festgelegt.