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178.11 CH-BL

§ 2 Verordnung über die Gebühren zum Anwaltsgesetz - Eintragung in das Anwaltsregister und in die Liste der Anwältinnen und Anwälte aus EU- und EFTA-Ländern

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§ 2 Verordnung über die Gebühren zum Anwaltsgesetz · Eintragung in das Anwaltsregister und in die Liste der Anwältinnen und Anwälte aus EU- und EFTA-Ländern

1. Die Gebühr für die Eintragung in das Anwaltsregister gemäss §§ 13 und 33 Anwaltsgesetz und für die Eintragung in die Liste gemäss § 32 Anwaltsgesetz (je inkl. Publikation im Amtsblatt) beträgt CHF 500 bis CHF 1'000.

2. Die Gebühr für Änderungen und Löschungen von Eintragungen im Anwaltsregister bzw. in der Liste beträgt CHF 50 bis CHF 300 (je inkl. Publikation im Amtsblatt wo erforderlich).

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