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175 CP CH-BL

§ 44 Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (VwVG BL) - Erläuterung

Besondere Verwaltungsverfahren - Andere Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
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§ 44 VwVG BL · Erläuterung

1. Die Behörde erläutert auf Begehren einer Partei eine unklare oder widersprüchliche Verfügung.

2. Muss die Verfügungsformel abgeändert werden, beginnt die Rechtsmittelfrist neu zu laufen.

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