175
CP
CH-BL
§ 44 Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (VwVG BL) - Erläuterung
Besondere Verwaltungsverfahren - Andere Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
§ 44 VwVG BL · Erläuterung
1. Die Behörde erläutert auf Begehren einer Partei eine unklare oder widersprüchliche Verfügung.
2. Muss die Verfügungsformel abgeändert werden, beginnt die Rechtsmittelfrist neu zu laufen.