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175 CP CH-BL

§ 37 Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (VwVG BL) - Inhalt

Beschwerdeverfahren - Beschwerdeentscheid
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§ 37 VwVG BL · Inhalt

1. Die Beschwerdeinstanz tritt auf die Beschwerde ein, wenn die Beschwerdevoraussetzungen erfüllt sind.

2. Sie entscheidet in der Sache selbst oder weist diese mit verbindlichen Weisungen an die Vorinstanz zurück.

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