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175 CP CH-BL

§ 36a Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (VwVG BL) - Wiedererwägung der Verfügung während des Beschwerdeverfahrens

Beschwerdeverfahren - Beschwerdeverfahren
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§ 36a VwVG BL · Wiedererwägung der Verfügung während des Beschwerdeverfahrens

1. Die Vorinstanz kann während des Beschwerdeverfahrens die angefochtene Verfügung in Wiedererwägung ziehen.

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