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CP
CH-BL
§ 32 Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (VwVG BL) - Beschwerdegründe
Beschwerdeverfahren - Beschwerdeerhebung
§ 32 VwVG BL · Beschwerdegründe
1. Die beschwerdeführende Person kann mit der Beschwerde rügen
a. Rechtsverletzung einschliesslich Überschreitung, Unterschreitung oder Missbrauch des Ermessens;
b. unrichtige oder unvollständige Feststellung des Sachverhalts;
c. Unangemessenheit.
2. Mit der Beschwerde gegen eine Vollzugsverfügung kann der Beschwerdeführer nur die Rechtswidrigkeit oder Unangemessenheit des Vollzugs rügen.
3. Die Rüge der Unangemessenheit ist unzulässig, wenn die Angelegenheit in den autonomen Bereich einer Gemeinde fällt.