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175 CP CH-BL

§ 31 Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (VwVG BL) - Beschwerdebefugnis

Beschwerdeverfahren - Beschwerdevoraussetzungen
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§ 31 VwVG BL · Beschwerdebefugnis

1. Zur Beschwerde ist berechtigt

a. wer durch die angefochtene Verfügung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Änderung oder Aufhebung hat;

b. jede andere Person, Organisation oder Behörde, die durch besondere Vorschrift zur Beschwerde ermächtigt ist.

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