175
CP
CH-BL
§ 3 Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (VwVG BL) - Eingaben
Verfahrensgrundsätze - Allgemeine Bestimmungen
§ 3 VwVG BL · Eingaben
1. Jedermann kann einer Behörde in einer Eingabe Anregungen unterbreiten, sie um die Erteilung einer Auskunft ersuchen oder ihr ein rechtliches Begehren stellen.
2. Die Behörde beantwortet Eingaben innert angemessener Frist.