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175 CP CH-BL

§ 27 Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (VwVG BL) - Beschwerdegegenstand im allgemeinen

Beschwerdeverfahren - Beschwerdevoraussetzungen
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§ 27 VwVG BL · Beschwerdegegenstand im allgemeinen

1. Der Verwaltungsbeschwerde unterliegen

a. erstinstanzliche Verfügungen;

b. Verfügungen letztinstanzlicher Gemeindebehörden;

bbis. * Verfügungen der Schulräte der kommunalen Schulen, sofern sich die Einwohnergemeinde für ein Führungsmodell mit Schulrat entschieden hat

c. * Verfügungen letztinstanzlicher Schulbehörden der kantonalen Schulen;

d. * ...

2. Ist eine Verfügung durch Einsprache anfechtbar, unterliegt erst der Einspracheentscheid der Beschwerde.

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