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CP
CH-BL
§ 27 Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (VwVG BL) - Beschwerdegegenstand im allgemeinen
Beschwerdeverfahren - Beschwerdevoraussetzungen
§ 27 VwVG BL · Beschwerdegegenstand im allgemeinen
1. Der Verwaltungsbeschwerde unterliegen
a. erstinstanzliche Verfügungen;
b. Verfügungen letztinstanzlicher Gemeindebehörden;
bbis. * Verfügungen der Schulräte der kommunalen Schulen, sofern sich die Einwohnergemeinde für ein Führungsmodell mit Schulrat entschieden hat
c. * Verfügungen letztinstanzlicher Schulbehörden der kantonalen Schulen;
d. * ...
2. Ist eine Verfügung durch Einsprache anfechtbar, unterliegt erst der Einspracheentscheid der Beschwerde.