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175 CP CH-BL

§ 17 Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (VwVG BL) - Parteiwechsel

Verfahrensgrundsätze - Rechte und Pflichten der Parteien
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§ 17 VwVG BL · Parteiwechsel

1. Im Falle eines Parteiwechsels hat der Rechtsnachfolger keinen Anspruch auf Wahrnehmung der Parteirechte, die bereits von seinem Vorgänger ausgeübt worden sind.

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