175.14
VEVV
CH-BL
§ 6 Verordnung über den elektronischen Verkehr im Verwaltungsverfahren (VEVV) - Format der Eingaben
Elektronische Eingaben an Behörden
§ 6 VEVV · Format der Eingaben
1. Eingaben sind im Dateiformat PDF zu übermitteln, ausser die Behörde gibt ein anderes Dateiformat vor.
2. Die Behörde kann die Nachreichung in Papierform insbesondere verlangen, wenn die Bearbeitung elektronisch übermittelter Eingaben nicht möglich ist oder die Dokumente namentlich zur Überprüfung der Echtheit benötigt werden. Sie gewährt eine angemessene Frist für die Nachreichung.