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175.13 CH-BL

§ 13 Verordnung über Abschluss und Vollzug privatrechtlicher Verträge - Inkrafttreten

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§ 13 Verordnung über Abschluss und Vollzug privatrechtlicher Verträge · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.

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