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175.13 CH-BL

§ 12 Verordnung über Abschluss und Vollzug privatrechtlicher Verträge - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 12 Verordnung über Abschluss und Vollzug privatrechtlicher Verträge · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Untertitel E sowie §§ 24-28 der Verordnung vom 26. November 1996 zum Finanzhaushaltsgesetz werden aufgehoben.

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