175.12
CH-BL
§ 8 Verordnung über die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheiden - Erstmalige Veröffentlichung
§ 8 Verordnung über die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheiden · Erstmalige Veröffentlichung
1. Die Fachpersonen übermitteln der Landeskanzlei bis Ende Januar 2008 diejenigen Entscheide aus dem Jahr 2007, die veröffentlicht werden sollen.