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175.12 CH-BL

§ 2 Verordnung über die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheiden - Wichtige Entscheide

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§ 2 Verordnung über die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheiden · Wichtige Entscheide

1. Als wichtig gelten Entscheide, die

a. sich erstmals mit einer bestimmten Rechtsfrage befassen;

b. eine Praxisänderung zum Gegenstand haben;

c. eine kontroverse Rechtsfrage beantworten, die sich immer wieder stellt und von allgemeinem Interesse ist;

d. voraussichtlich weite Kreise der Bevölkerung oder Behörden der Gemeinden interessieren oder

e. aus einem anderen Grund für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind.

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