175.12
CH-BL
§ 2 Verordnung über die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheiden - Wichtige Entscheide
§ 2 Verordnung über die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheiden · Wichtige Entscheide
1. Als wichtig gelten Entscheide, die
a. sich erstmals mit einer bestimmten Rechtsfrage befassen;
b. eine Praxisänderung zum Gegenstand haben;
c. eine kontroverse Rechtsfrage beantworten, die sich immer wieder stellt und von allgemeinem Interesse ist;
d. voraussichtlich weite Kreise der Bevölkerung oder Behörden der Gemeinden interessieren oder
e. aus einem anderen Grund für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind.