175.12
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheiden - Grundsatz
§ 1 Verordnung über die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheiden · Grundsatz
1. Wichtige Einsprache-, Beschwerde- und Revisionsentscheide der Verwaltungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft werden auf der Homepage des Kantons veröffentlicht.
2. Es werden nur rechtskräftige Entscheide veröffentlicht.