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175.12 CH-BL

§ 1 Verordnung über die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheiden - Grundsatz

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§ 1 Verordnung über die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheiden · Grundsatz

1. Wichtige Einsprache-, Beschwerde- und Revisionsentscheide der Verwaltungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft werden auf der Homepage des Kantons veröffentlicht.

2. Es werden nur rechtskräftige Entscheide veröffentlicht.

Grundsatz § 2 Verordnung über die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheiden →

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