175.11
BL
CH-BL
§ 34 Verordnung zum Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (Vo VwVG BL) - Vernehmlassung bei Beschwerden gegen Vollzugsverfügungen
Vollzug von Verfügungen
§ 34 Vo VwVG BL · Vernehmlassung bei Beschwerden gegen Vollzugsverfügungen
1. Die Beschwerde wird der Sicherheitsdirektion und der sachlich zuständigen Direktion zur Vernehmlassung zugestellt.