175.11
BL
CH-BL
§ 18 Verordnung zum Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (Vo VwVG BL) - Bau- und Umweltschutzdirektion
Verfahrensleitende Instanzen im Beschwerdeverfahren
§ 18 Vo VwVG BL · Bau- und Umweltschutzdirektion
1. Der Bau- und Umweltschutzdirektion obliegt die Verfahrensleitung bei Beschwerden gegen
a. Verfügungen der Gemeindebehörden, die den sachlichen Zuständigkeitsbereich der Bau- und Umweltschutzdirektion betreffen;
b. Verfügungen von kantonalen Anstalten und Betrieben sowie Privaten und privatrechtlichen Organisationen, die der Bau- und Umweltschutzdirektion zugeordnet sind.