170.31
GebTTDF
CH-BL
§ 20 Verordnung über die Gebühren der Gerichte (Gebührentarif, GebT) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 20 Gebührentarif, GebT · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung vom 3. Mai 2004 über die Gebühren der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden wird aufgehoben.