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170.31 GebTTDF CH-BL

§ 20 Verordnung über die Gebühren der Gerichte (Gebührentarif, GebT) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 20 Gebührentarif, GebT · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 3. Mai 2004 über die Gebühren der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden wird aufgehoben.

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