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170.31 GebTTDF CH-BL

§ 19 Verordnung über die Gebühren der Gerichte (Gebührentarif, GebT) - Kantonsgericht, Abteilung Sozialversicherungsrecht

Gebühren in verwaltungsgerichtlichen Verfahren
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§ 19 Gebührentarif, GebT · Kantonsgericht, Abteilung Sozialversicherungsrecht

1. Die Abteilung Sozialversicherungsrecht erhebt folgende Gebühren

a. bei Streitigkeiten um die Bewilligung oder die Verweigerung von Leistungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung: CHF 200-1'000.-.

b. in allen übrigen Verfahren bei leichtsinniger oder mutwilliger Prozessführung: CHF 100-3'000.-.

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