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170.31 GebTTDF CH-BL

§ 17 Verordnung über die Gebühren der Gerichte (Gebührentarif, GebT) - Steuer- und Enteignungsgericht

Gebühren in verwaltungsgerichtlichen Verfahren
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§ 17 Gebührentarif, GebT · Steuer- und Enteignungsgericht

1. Das Steuer- und Enteignungsgericht erhebt folgende Gebühren

a. * für einen Endentscheid des Präsidiums: CHF 100-1'000.-.

b. für einen Endentscheid der Dreierkammer: CHF 400-2'000.-.

c. für einen Endentscheid der Fünferkammer: CHF 500-5'000.-.

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