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170.31 GebTTDF CH-BL

§ 13 Verordnung über die Gebühren der Gerichte (Gebührentarif, GebT) - Beschwerdeinstanz

Berufungsgericht und Beschwerdeinstanz
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§ 13 Gebührentarif, GebT · Beschwerdeinstanz

1. Die von der Dreierkammer des Kantonsgerichts, Abteilung Strafrecht, für Entscheide festzulegende Gebühr beträgt CHF 500-20'000.-.

2. Wird die Beschwerde durch die Verfahrensleitung alleine beurteilt, so beträgt die festzulegende Gebühr CHF 300-10'000.-.

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