170.31
GebTTDF
CH-BL
§ 13 Verordnung über die Gebühren der Gerichte (Gebührentarif, GebT) - Beschwerdeinstanz
Berufungsgericht und Beschwerdeinstanz
§ 13 Gebührentarif, GebT · Beschwerdeinstanz
1. Die von der Dreierkammer des Kantonsgerichts, Abteilung Strafrecht, für Entscheide festzulegende Gebühr beträgt CHF 500-20'000.-.
2. Wird die Beschwerde durch die Verfahrensleitung alleine beurteilt, so beträgt die festzulegende Gebühr CHF 300-10'000.-.