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170.31 GebTTDF CH-BL

§ 11 Verordnung über die Gebühren der Gerichte (Gebührentarif, GebT) - Zwangsmassnahmengericht

Erstinstanzliches Gericht und Zwangsmassnahmengericht
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§ 11 Gebührentarif, GebT · Zwangsmassnahmengericht

1. Die vom Zwangsmassnahmengericht für Entscheide festzulegende Gebühr beträgt CHF 100-10'000.-.

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