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170.112 GOR CH-BL

§ 5 Geschäfts- und Organisationsreglement der Gerichte des Kantons Basel-Landschaft (GOR) - Grundsätze der Kommunikation

Rechte und Pflichten der Medienschaffenden
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§ 5 GOR · Grundsätze der Kommunikation

1. Die Kommunikation orientiert sich an den rechtsstaatlichen Grundsätzen. Die Gerichte des Kantons Basel-Landschaft informieren sachlich, transparent und zeitnah. Sie wahren dabei die schutzwürdigen Interessen der Parteien und der weiteren Verfahrensbeteiligten.

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