170.112
GOR
CH-BL
§ 5 Geschäfts- und Organisationsreglement der Gerichte des Kantons Basel-Landschaft (GOR) - Grundsätze der Kommunikation
Rechte und Pflichten der Medienschaffenden
§ 5 GOR · Grundsätze der Kommunikation
1. Die Kommunikation orientiert sich an den rechtsstaatlichen Grundsätzen. Die Gerichte des Kantons Basel-Landschaft informieren sachlich, transparent und zeitnah. Sie wahren dabei die schutzwürdigen Interessen der Parteien und der weiteren Verfahrensbeteiligten.