Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.111 KEPCPPI CH-BL

§ 9 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Stellenausschreibung

Personalwesen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (75 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Stellenausschreibung

1. Die Gerichtsverwaltung ist nach Genehmigung durch das jeweilige Gericht zuständig für die Stellenausschreibung.

← § 8 Reglement über die Gerichtsverwaltung Grundsatz § 10 Reglement über die Gerichtsverwaltung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →