170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 74 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Büromaterial
Infrastruktur
§ 74 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Büromaterial
1. Das Gericht entscheidet über die Beschaffung des Büromaterials innerhalb des bewilligten Kredits.
2. Es bezieht das Büromaterial wenn möglich bei der Schul- und Büromaterialverwaltung.