170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 72 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Kostenpflichtige juristische Datenbanken
EDV / Informatik
§ 72 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Kostenpflichtige juristische Datenbanken
1. Kostenpflichtige juristische Datenbanken gehen zulasten des Literaturkredits. Sie sind der Gerichtsverwaltung zu melden.
2. Ihr obliegt die Koordination und Überwachung der verschiedenen Abonnements der juristischen Datenbanken.