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§ 72 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Kostenpflichtige juristische Datenbanken

EDV / Informatik
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§ 72 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Kostenpflichtige juristische Datenbanken

1. Kostenpflichtige juristische Datenbanken gehen zulasten des Literaturkredits. Sie sind der Gerichtsverwaltung zu melden.

2. Ihr obliegt die Koordination und Überwachung der verschiedenen Abonnements der juristischen Datenbanken.

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