170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 65 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Runder Tisch der Kanzleichefinnen und -chefs
Kanzleien
§ 65 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Runder Tisch der Kanzleichefinnen und -chefs
1. Die Gerichtsverwaltung kann bei Bedarf die Kanzleichefinnen und -chefs auf dem Dienstweg an einen runden Tisch zum Erfahrungsaustausch einladen.
2. Dieses Gremium hat keine Entscheidkompetenz.