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§ 65 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Runder Tisch der Kanzleichefinnen und -chefs

Kanzleien
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§ 65 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Runder Tisch der Kanzleichefinnen und -chefs

1. Die Gerichtsverwaltung kann bei Bedarf die Kanzleichefinnen und -chefs auf dem Dienstweg an einen runden Tisch zum Erfahrungsaustausch einladen.

2. Dieses Gremium hat keine Entscheidkompetenz.

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