170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 62 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Dolmetscherentschädigung
Zahlungsverkehr
§ 62 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Dolmetscherentschädigung
1. Es gelten die Verordnung über das Übersetzungswesen und die Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende sowie das von der Fachgruppe erlassene Reglement zum Übersetzungswesen.