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§ 6 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Wahl der Vertretung der Erstinstanzpräsidien

Gerichtskonferenz
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§ 6 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Wahl der Vertretung der Erstinstanzpräsidien

1. Die erstinstanzlichen Gerichtspräsidien entscheiden, wie ihre Delegation in die Gerichtskonferenz gewählt wird. Es gilt das relative Mehr.

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