170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 6 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Wahl der Vertretung der Erstinstanzpräsidien
Gerichtskonferenz
§ 6 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Wahl der Vertretung der Erstinstanzpräsidien
1. Die erstinstanzlichen Gerichtspräsidien entscheiden, wie ihre Delegation in die Gerichtskonferenz gewählt wird. Es gilt das relative Mehr.