170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 56 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Eröffnung von Bank- oder PC-Konti
Berechtigungen / Finanzielle Kompetenzen
§ 56 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Eröffnung von Bank- oder PC-Konti
1. Die Eröffnung von speziellen Konti ist nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung über die Gerichtsverwaltung möglich.
2. Treuhänderische Konti werden auf Antrag des Gerichts durch das Kantonsgerichtspräsidium eröffnet.
3. Diese sind in einem Anhang zur Bilanz aufzuführen.