170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 55 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Unterschriftenregelung
Berechtigungen / Finanzielle Kompetenzen
§ 55 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Unterschriftenregelung
1. Jede Zahlungsanweisung ist von 2 Mitarbeitenden zu unterschreiben.
2. Bei Ausgaben ab CHF 2'000.- muss das Präsidium oder dessen Stellvertretung unterschreiben.
3. Das Gericht kann strengere Regelungen festlegen.