170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 54 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Runder Tisch der Rechnungsführerinnen und -führer
Richtlinien betreffend Kontrollen / Controlling und betreffend Abschreibungen
§ 54 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Runder Tisch der Rechnungsführerinnen und -führer
1. Die Gerichtsverwaltung kann bei Bedarf die Rechnungsführerinnen und -führer auf dem Dienstweg an einen runden Tisch zum Erfahrungsaustausch einladen.
2. Dieses Gremium hat keine Entscheidkompetenz.