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§ 51 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Richtlinien betreffend Kontrolle im Finanzbereich

Richtlinien betreffend Kontrollen / Controlling und betreffend Abschreibungen
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§ 51 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Richtlinien betreffend Kontrolle im Finanzbereich

1. Die Gerichtsverwaltung erlässt Richtlinien über die periodische Kontrolle der Buchhaltung.

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