170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 50 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Periodische Überprüfung der Einhaltung des Budgets
Budgetierungsprozess
§ 50 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Periodische Überprüfung der Einhaltung des Budgets
1. Den Präsidien wird periodisch oder auf Wunsch ein Auszug über den aktuellen Stand der Konti zugestellt, damit sie die Einhaltung des Budgets bezüglich ihres Gerichts bzw. ihrer Abteilung überprüfen können. Alle Präsidien haben zudem im zentralen Buchhaltungsprogramm (Infocockpit) das Leserecht auf die ihr Gericht betreffenden Daten.
2. Sie können weiteren Mitarbeitenden dieses Leserecht erteilen.
3. Das Gericht liefert seine Quartalsabschlüsse in der Regel innert 10 Arbeitstagen der Gerichtsverwaltung.