170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 48 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Kreditzuteilung
Budgetierungsprozess
§ 48 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Kreditzuteilung
1. Die Kredite für Spesen, Büromaterial / Literatur, Weiterbildung und Spontanprämien werden gemäss einem von der Geschäftsleitung festgelegten Schlüssel transparent den Gerichten und Abteilungen zugeteilt.