170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 47 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Transparenz bezüglich Gesamtbudget
Budgetierungsprozess
§ 47 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Transparenz bezüglich Gesamtbudget
1. Das bereinigte Gesamtbudget geht an alle Gerichte zur Kenntnis.