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§ 47 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Transparenz bezüglich Gesamtbudget

Budgetierungsprozess
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§ 47 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Transparenz bezüglich Gesamtbudget

1. Das bereinigte Gesamtbudget geht an alle Gerichte zur Kenntnis.

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