170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 37 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Ausübung der Aufsichtstätigkeit
Aufsicht
§ 37 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Ausübung der Aufsichtstätigkeit
1. Der Geschäftsleitung stehen insbesondere folgende Instrumente zur Ausübung der Aufsichtstätigkeit zur Verfügung
a. Inspektion;
b. Behandlung von Aufsichtsbeschwerden;
c. Weisungen über die administrative Geschäftsführung;
d. Amtsbericht mit Statistik.