170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 34 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Fort- und Weiterbildung
Personalwesen
§ 34 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Fort- und Weiterbildung
1. Die Gerichtskonferenz erlässt ein Fort- und Weiterbildungskonzept.