170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 32 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche
Personalwesen
§ 32 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche
1. Das Gericht ist dafür verantwortlich, dass Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche durchgeführt werden.
2. Die ausgefüllten Formulare sind an die Gerichtsverwaltung zur Ablage im Personaldossier weiterzuleiten.