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§ 32 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche

Personalwesen
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§ 32 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche

1. Das Gericht ist dafür verantwortlich, dass Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche durchgeführt werden.

2. Die ausgefüllten Formulare sind an die Gerichtsverwaltung zur Ablage im Personaldossier weiterzuleiten.

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